Wenn die Verkehrssicherheit eines Baumes durch Inaugenscheinnahme nicht abschließend beurteilt werden kann, kommen oft Geräte und Verfahren zum Einsatz, die Messwerte erheben. Diese werden in der Regel mit Grenz- oder Kennwerten verglichen, um die Versagenswahrscheinlichkeit des Baumes oder seiner Teile zu schätzen. Da alle Messergebnisse mehr oder weniger stark vom "wahren" Wert abweichen, ist es für den Anwender wichtig zu wissen, wie sehr sich diese Unsicherheit auswirkt. Besonders, wenn derart fehlerbehaftete Daten inter- oder gar extrapoliert werden, sollten die daraus folgenden Unsicherheiten bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Die Unsicherheit der Ergebnisse muss auch dem Auftraggeber einer Baumuntersuchung angemessen vermittelt werden. Die Baumuntersuchungsrichtlinien fordern: "Einzel-Messergebnisse wie auch Teil- und Gesamtberechnungsergebnisse sind mit der Angabe der damit verbundenen Fehlerschwankungen ... anzugeben...". In der Praxis wird diese Forderung allerdings selten erfüllt. Das liegt sicher nicht nur daran, dass den meisten Gutachtern die Bedeutung der Messunsicherheit nicht bewusst ist. Bei einigen Verfahren stößt diese Forderung auch auf Probleme, die ihre Umsetzung unmöglich machen.
Die Schwankungsbreite von Messwerten zu kennen und anzuerkennen ist besonders in Gerichtsverfahren wichtig, in denen Sachverständige die Über- oder Unterschreitung von Schwellenwerten zur Grundlage von Schuldzuweisungen machen.
Weiterführende Literatur
Rust S (2014) Erhebung von Messwerten bei der Baumuntersuchung - zum Umgang mit der unvermeidbaren Unsicherheit. In: Dujesiefken D (ed.) Jahrbuch der Baumpflege. pp 256–264.